
VBVG - Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern
2005年4月21日 · Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. VBVG. Ausfertigungsdatum: 04.05.2021
VBVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis - Gesetze im Internet
Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB
Anlage VBVG - Einzelnorm - Gesetze im Internet
Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG) Anlage (zu § 8 Absatz 1)
§ 1 VBVG - Einzelnorm - Gesetze im Internet
Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG) § 1 Berufsmäßigkeit; Vergütung und Aufwendungsersatz
(Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG) VBVG Ausfertigungsdatum: 04.05.2021 Vollzitat: "Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882, 925), das durch Artikel 8 des Gesetzes vom 24. Juni 2022 (BGBl. I S. 959) geändert worden ist" Ersetzt G 400-16 v. 21.4.2005 I 1073, 1076 (VBVG)
§ 14 VBVG - Einzelnorm - Gesetze im Internet
Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG) § 14 Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer und Betreuungsbehörde (1) Ist ein Behördenbetreuer bestellt, so kann der zuständigen Behörde nur unter den in § 1876 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs …
§ 10 VBVG - Einzelnorm - Gesetze im Internet
Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG) § 10 Gesonderte Pauschalen (1) Ist der Betreute nicht mittellos, wird der Betreuer mit einer zusätzlichen monatlichen Pauschale in Höhe von 30 Euro vergütet, wenn dieser die Verwaltung
§ 8 VBVG - Einzelnorm - Gesetze im Internet
Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG) § 8 Höhe der Vergütung; Verordnungsermächtigung
§ 3 VBVG - Einzelnorm - Gesetze im Internet
Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG) § 3 Stundensatz des Vormunds (1) Die dem Vormund nach § 1 Absatz 3 zu bewilligende Vergütung beträgt für jede Stunde der für die Führung der Vormundschaft aufgewandten und erforderlichen Zeit 23 Euro.
§ 9 VBVG - Einzelnorm - Gesetze im Internet
Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG) § 9 Fallpauschalen