
§ 47 WEG - Einzelnorm - Gesetze im Internet
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG) § 47 Auslegung von Altvereinbarungen Vereinbarungen, die vor dem 1.
§ 47 WEG - Auslegung von Altvereinbarungen - dejure.org
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) vom 16.10.2020 (BGBl. I S. 2187), in Kraft getreten am 01.12.2020 Gesetzesbegründung verfügbar.
Fassung § 47 WEG a.F. bis 01.12.2020 (geändert durch ... - Buzer.de
2020年10月16日 · § 47 (aufgehoben) 1 Mehrere Prozesse, in denen Klagen auf Erklärung oder Feststellung der Ungültigkeit desselben Beschlusses der Wohnungseigentümer erhoben werden, sind zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden.
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 47 WEG
Wohnungseigentumsgesetz / § 47 Auslegung von Altvereinbarungen. 1Vereinbarungen, die vor dem 1. Dezember 2020 getroffen wurden und die von solchen Vorschriften dieses Gesetzes …
§ 47 WEG, Auslegung von Altvereinbarungen - Gesetze des …
§ 47 WEG, Auslegung von Al... (1) Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann an Wohnungen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes das Teileigentum begründet werden. (2) Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an …
§ 47 WEG. Auslegung von Altvereinbarungen - lexetius.com
2020年12月1日 · 1 § 47. Auslegung von Altvereinbarungen. [1] Vereinbarungen, die vor dem 1. Dezember 2020 getroffen wurden und die von solchen Vorschriften dieses Gesetzes abweichen, die durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187) geändert wurden, stehen der Anwendung dieser Vorschriften in der vom 1.
§ 47 WEG - Auslegung von Altvereinbarungen
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht - § 47 WEG: 1Vereinbarungen, die vor dem 1. Dezember 2020 getroffen wurden und …
WEG § 47 Auslegung von Altvereinbarungen - NWB Gesetze
2024年10月10日 · § 47 Auslegung von Altvereinbarungen 1 Vereinbarungen, die vor dem 1. Dezember 2020 getroffen wurden und die von solchen Vorschriften dieses Gesetzes abweichen, die durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom16.
§ 47 WEG – Auslegung von Altvereinbarungen - LX Gesetze
§ 47 WEG – Vereinbarungen, die vor dem 1. Dezember 2020 getroffen wurden und die von solchen Vorschriften dieses Gesetzes abweichen, die durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187) geändert wurden, stehen der Anwendung dieser Vorschriften in der vom 1.
2020年12月1日 · § 47 WEG Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG) Bundesrecht ... WEG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: WEG Gliederungs-Nr.: 403-1 Normtyp: Gesetz § 47 WEG – Auslegung von Altvereinbarungen 1Vereinbarungen, die vor dem 1. Dezember 2020 getroffen wurden und die von solchen Vorschriften dieses