«Die Rechtsmittellage im Schweizer Recht ist relativ klar. Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) besagt, dass jede Person Zahlungen in bar oder mit Banknoten ...
Die Standorte von Millionen Handys stehen zum Verkauf. Eine Recherche zeigt: Jede fünfte Top-App gibt Daten weiter.