Die eingetragene eG ist juristische Person, rechtsfähig und kann Trägerin eigener Rechte und Pflichten sein. Die eG kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken und beweglichen Sachen ...
(1) Die eingetragene Genossenschaft als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden ...