Keine Anwendung finden die VV 3500 ff. gem. VV Vorb. 3.5 i.V.m. VV Vorb. 3.1 Abs. 2 in Verfahren über die Rechtsbeschwerde nach § 1065 ZPO. Anzuwenden sind hier vielmehr die Gebühren nach VV Teil 3 ...
Darüber hinaus finden die VV 3500 ff. gem. VV Vorb. 3.5 i.V.m. VV Vorb. 3.2.1 Nr. 4 und VV Vorb. 3.2.2 keine Anwendung in Verfahren über Rechtsbeschwerden ...