Die Pflicht zur Ausstellung einer Arbeitsbescheinigung wird ergänzt durch eine allgemeine Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Arbeitsagentur. [1] Danach hat der Arbeitgeber der Agentur ...
Die Arbeitsbescheinigung enthält die Beschäftigungsdaten, die beitragspflichtigen Arbeitsentgelte und die Entlassungsmodalitäten. Sie ist vom Arbeitgeber elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit ...